Wenn du Solarmodule am Balkongeländer befestigst, benötigst du keine Zustimmung des Vermieters, sofern im Mietvertrag das Anbringen von Gegenständen an der Stelle nicht explizit ausgeschlossen ist. Soll eine Halterung mittels Bohren fest mit der Fassade verbunden werden, so ist es ratsam, das Vorhaben mit dem Eigentümer abzuklären. Er darf dir eine Absage erteilen, wenn er Schäden an der Bausubstanz befürchtet.
Auch als Eigentümer einer Wohnung innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft muss die Anbringung einer Solaranlage abgesprochen werden, da es sich bei den Fassaden und Balkongeländern um Gemeinschaftseigentum handelt. Die Wohnungseigentümergemeinschaft darf dies möglicherweise sogar aus ästhetischen Gründen ablehnen.