Klares Nein! Der Netzbetreiber hat keine rechtliche Grundlage, den Betrieb einer Mini-Solaranlage zu verbieten, solange er keine schädliche Netzrückwirkung nachweisen kann. Und die ist ausgeschlossen, weil unsere Wechselrichter die Normen (VDE AR-N 4100 und die VDE-AR-N 4105) für fest installierte Photovoltaikanlagen erfüllen. Soweit keine Änderungen an der elektrischen Infrastruktur des Gebäudes vorgenommen werden, endet die Zuständigkeit deines Netzbetreibers ganz klar hinter dem Zähler.
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