Das kommt darauf an.
Fall 1: Deinem Vermieter gehört das ganze Haus? Und das Anbringen von Gegenständen am Geländer deines Balkons ist im Mietvertrag nicht explizit ausgeschlossen? Dann benötigst du keine Zustimmung des Vermieters.
Fall 2: Du möchtest bohren, um dein Solarmodul mit der Fassade zu verbinden? Dann solltest du, mit dem Eigentümer Kontakt aufnehmen. Sofern er Schäden an der Bausubstanz befürchtet, dürfte er dir nämlich eine Absage erteilen.
Fall 3: Für Eigentümer einer Wohnung und Mieter einer Wohnung in einer Eigentümergemeinschaft gilt: Fassaden und Balkongeländer sind Gemeinschaftseigentum. Das Anbringen einer Solaranlage muss in diesem Fall mit der Wohnungseigentümergemeinschaft abgesprochen werden. Das heißt, dass dein Vermieter die Entscheidung gar nicht allein treffen kann. Und die Wohnungseigentümergemeinschaft darf Balkonkraftwerke tatsächlich aus ästhetischen Gründen ablehnen – leider!