Das kann nur dann passieren, wenn ein Gutachter feststellt, dass der Schaden ohne die Stecker-Solaranlage nicht aufgetreten wäre. In der Regel gehören Folgeschäden durch eine Solaranlage aber in den Bereich Produkthaftung des Herstellers. Außerdem gilt der sogenannte DGS-Sicherheitsstandard. Und unsere Solargeräte entsprechen diesem Standard selbstverständlich.