Ob du ein Balkonkraftwerk besitzt, erkennt dein Netzbetreiber nur dann, wenn du deine Mini-Solaranlage im Marktstammdatenregister registriert hast und ein Zweirichtungszähler bei dir verbaut ist.
Zur Info: Das Marktstammdatenregister ist das Register für den deutschen Strom- und Gasmarkt.