Kurz gesagt: Weniger Bürokratie, mehr gemeinschaftlicher Sonnengenuss. Aber schauen wir genauer hin: Durch das Solarpaket 1 ist es für Hauseigentümer:innen und Wohnungsbesitzer:innen nun einfacher, hauseigenen Solarstrom an weitere Hausbewohner:innen zu verteilen.
- Die Lieferantenpflicht entfällt größtenteils (Betreiber:innen übernehmen nicht mehr die Rolle eines Stromlieferanten inklusive Abrechnungen, Kundenservice etc.)
- Betreiber:innen sind nicht verpflichtet, eine Reststromlieferung zu leisten (Betreiber:innen müssen nicht für den Strombedarf der Hausbewohner:innen aufkommen, der über den Ertrag der PV-Anlage hinausgeht). Es können also individuelle Verträge mit Energieversorgern abgeschlossen werden.
- Wird überschüssiger Strom ins Netz eingespeist, bekommen die Anlagenbetreiber:innen die übliche EEG-Vergütung.
- Mieterstrom wird mit dem Solarpaket 1 auch auf gewerblichen Gebäuden und Nebenanlagen wie zum Beispiel Garagen gefördert. Dafür muss der Strom allerdings direkt in die Wohnungen und nicht ins Netz eingespeist werden.