Für Eigentümer einer Wohnung und Mieter einer Wohnung in einer Eigentümergemeinschaft gilt: Fassaden und Balkongeländer sind Gemeinschaftseigentum. Das Anbringen einer Solaranlage muss in diesem Fall mit der Wohnungseigentümergemeinschaft abgesprochen werden. Immerhin reicht seit der WEG- Reform im Dezember 2020 eine einfache Mehrheit für Entscheidungen dieser Art. Ist die einfache Mehrheit erreicht, steht der Installation deiner Mini-Solaranlage nichts mehr im Wege.
Um es dir einfach zu machen, haben wir einen Beschlussvorschlag vorbereitet, den du direkt mit in die nächste Eigentümerversammlung nehmen kannst.