In Deutschland gelten klare gesetzliche Regelungen für sogenannte Balkonkraftwerke (auch Steckersolargeräte genannt). Seit Inkrafttreten des „Solarpaket I“ (Mai 2024) sind folgende Grenzen maßgeblich:
-
Maximale Modulleistung (DC): bis zu 2.000 Watt Peak (Wp) erlaubt
-
Maximale Wechselrichterleistung (AC): bis zu 800 Watt (VA) zulässig
Damit bleibt dein Balkonkraftwerk eine vereinfachte Stecker-PV-Anlage.
Modulleistung vs. Wechselrichterleistung
Oft werden die Begriffe verwechselt – wichtig ist, sie auseinanderzuhalten:
-
Modulleistung (Wp): Die Leistung der Solarmodule darf bis zu 2.000 Wp betragen. Mehr Module sind also kein Problem, solange du die gesetzliche Grenze einhältst. In der Praxis ist eine höhere Modulleistung sogar sinnvoll, da Solarmodule selten ihre Nennleistung erreichen – so schöpfst du auch bei schwächerem Licht das Maximum aus.
-
Wechselrichterleistung (AC): Der Wechselrichter bestimmt, wie viel Strom tatsächlich ins Hausnetz eingespeist wird. Diese Leistung ist bei Balkonkraftwerken auf maximal 800 W begrenzt.
Mehr als 800 W Wechselrichterleistung – was bedeutet das?
Wenn die Einspeiseleistung deines Wechselrichters über 800 W liegt, handelt es sich rechtlich nicht mehr um ein Balkonkraftwerk, sondern um eine klassische Photovoltaikanlage. Das bringt zusätzliche Anforderungen mit sich:
-
Elektrischer Anschluss: Der Betrieb über eine Steckdose ist nicht mehr zulässig. Stattdessen muss ein Elektrofachbetrieb eine eigene Leitung legen und die Anlage fachgerecht anschließen.
-
Anmeldung beim Netzbetreiber: Während Balkonkraftwerke bis 800 W vereinfacht angemeldet werden können, ist bei leistungsstärkeren Anlagen eine umfangreichere Anmeldung erforderlich.
-
Zählertechnik: Netzbetreiber können zusätzliche technische Anpassungen verlangen – etwa den Einbau eines Zweirichtungszählers.
Praxisbeispiel
Du kannst beispielsweise vier Module mit je 400 Wp nutzen (insgesamt 1.600 Wp). Damit bleibst du unter der gesetzlich erlaubten Modulleistungsgrenze von 2.000 Wp. Solange dein Wechselrichter die Einspeisung auf 800 W begrenzt, gilt deine Anlage weiterhin als Balkonkraftwerk – der Anschluss über die Steckdose ist damit erlaubt und rechtssicher.
Fazit
-
Modulleistung: bis 2.000 Wp erlaubt
-
Wechselrichterleistung: max. 800 W zulässig
-
Mehr als 800 W Wechselrichterleistung: gilt als klassische PV-Anlage → Anschluss nur durch Fachbetrieb, aufwändige Anmeldung beim Netzbetreiber und mögliche technische Anpassungen
Mehr Module sind also kein Problem – solange die Einspeiseleistung deines Wechselrichters auf maximal 800 W begrenzt bleibt.